Verkehrswertgutachten verfolgen unterschiedlichste Zwecke. Einige sind beispielhaft:
  • die Bewertung des Immobilienvermögens, um es marktgerecht veräußern zu können
  • die Wertermittlung, um den Beleihungswert zur Finanzierung der Immobilie zu erhalten
  • die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern des Immobilieneigentümers
  • die Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Vermögensgemeinschaften
  • die Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen
  • die Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
  • die Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe
  • u.v.a.
Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:

unbebaute Grundstücke
  • begünstigtes Agrarland
  • Rohbauland
  • Bauerwartungsland
  • Bauland
Wohnimmobilien
  • Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
  • freistehende Einfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Geschosswohnungsbauten
Renditeobjekte
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
  • Buroimmobilien
Sonstige
  • Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
  • Bauernhöfe (im Außenbereich)
  • sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften
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